Die Schebaa-Farmen (arabisch مزارع شبعا, DMG Mazāriʿ Schibʿā, hebräisch חַוּוֹת שִׁבְּעַא Chawwōt Schibʿā) sind ein seit 1967 von Israel besetztes kleines, politisch umstrittenes Gebiet an der Grenze zwischen dem Libanon, Israel und Syrien. Es umfasst 14 seit 1967 nicht mehr existierende Bauernhöfe südlich des libanesischen Dorfes Schebaa (Aardatâ, Al-Aqareb Jouret, Al-Mouloul Marah, Al-Roubaa, EL-Dhimmi Beit, Fashkûl, Kfardûmâ, Khallet Ghazâale, Mughr Shabʿâ, Mazraʿat Qafwâ, Ramthâ und Zebdîn). In dem Gebiet befinden sich auch einige militärische Außenposten Israels (Nachal Siʾon, Har Dov, זיוונית Ziwanit). Das unumstrittene libanesische Dorf Schebaa selbst gehört nicht zum Gebiet der Schebaʿa-Farmen.
Das Gebiet liegt am Westhang des Berges Hermon im Gebiet des 1967 von Israel besetzten syrischen Golan, auf dem seit 1981 die israelische Gesetzgebung Anwendung findet. Das vom Libanon als libanesisch beanspruchte Gebiet reicht im Südosten bis zum Flüsschen Nachal Siʾon (arabisch: Wādī ʿAsal.) Es ist ungefähr 28 km² groß und liegt auf einer Höhe von 400 bis 2224 m. Die Gegend wird bis 1.200 Meter Höhe hauptsächlich als Ackerland genutzt, auf dem Gemüse und Gerste angebaut wird. Seit einigen Jahren gibt es ein Wintersportgelände. Das Gebiet gehört zum von Israel eingerichteten Naturschutzgebiet Hermon.
Der Bergrücken selber heißt auf Hebräisch Ketef Siʾon (כְּתֵף שִׂיאוֹן Ktef Siʾon, deutsch ‚Siʾon-Schulter‘ bzw. Bergrücken), sein nordöstlicher Punkt Har Dov (הר דב ‚Bären-Berg‘).
Die Schebaa-Farmen wurden 1967 im Sechstagekrieg von Israel erobert; sie waren bis dahin von Syrien verwaltet worden. Bis 1941 gehörten sie zum französischen Mandatsgebiet des Großlibanon. Das Gebiet wird entsprechend von der libanesischen Regierung beansprucht. Syrien hat dieses Gebiet dem Libanon zwar mündlich zugesprochen, hat dies aber bisher nicht in einem völkerrechtlich verbindlichen schriftlichen Vertrag gegenüber dem Libanon bestätigt. Syrische Generalstabskarten von 1967 weisen das Gebiet dementsprechend als syrisch aus; dies gilt übrigens auch für libanesische Militärkarten.
Während des sogenannten Abnutzungskrieges 1969–1970 wurde das Gebiet von der libanesischen Seite der Grenze durch die PLO infiltriert und als Ausgangspunkt für Feuerüberfälle genutzt, bis die israelische Armee feste Stützpunkte einrichtete und die Maʿale Siʾon genannte Straße zur Bestreifung des Grenzgebietes bis zum Har Dov asphaltierte.
Am Fuß dieses Gebietes verläuft die heute verfallene Trasse des ehemaligen Umleitungskanals, mit dessen Hilfe der Libanon und Syrien ab 1965 die Quellflüsse des Jordans umleiten und Israel so Wasser entziehen wollten. Zugleich verläuft dort ein Abschnitt der ehemaligen TAP (Transarabische Pipeline).
Nach dem israelischen Rückzug aus dem Südlichen Libanon im Jahr 2000 bis zur Umsetzung der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates beherrschte die schiitische Hisbollah-Miliz den Süden des Libanons, nicht aber die Schebaa-Farmen. Die pro-iranische Organisation hat angekündigt, ihre Angriffe auf Israel so lange fortzusetzen, bis es auch die Schebaa-Farmen an den Libanon gibt. In letzter Zeit [wann?] kommt es in der Region immer wieder zu kleineren Raketenangriffen aus dem Libanon. Israel antwortet mit Artillerie-Feuer bzw. Luftschlägen.
Die Schebaa-Problematik ist erstmals im Zusammenhang mit dem israelischen Rückzug aus dem Libanon im Jahr 2000 einem UN-Emissär gegenüber erwähnt worden. Die UN halten das Gebiet für syrisch, die Hisbollah und der Libanon für libanesisch. Syriens Position ist widersprüchlich: 2000 hieß es, man habe die Farmen 1951 dem Libanon geschenkt[1], 2006 dagegen bestand Präsident al-Assad auf einen Abzug Israels vor einer Grenzziehung[2]. Ohne Regelung der Schebaa-Problematik zwischen allen drei beteiligten Ländern scheint ein Friedensvertrag zwischen dem Libanon und Israel nicht möglich. Seit dem Zweiten Weltkrieg ist völkerrechtsgültiger Gebietserwerb durch einfache Annexion ohne Einwilligung des Zedierenden nicht mehr möglich. Der Grund der Besetzung (z. B. Gewinn in einem Verteidigungskrieg bzw. hier „präventiver Angriffskrieg“) ist dabei für die Gültigkeit des Erwerbstitels nicht maßgebend, sondern kumulativ nur die Zustimmung des früher die Gebietshoheit ausübenden Staates, die formelle Annexion und die kontinuierliche effektive Ausübung von Hoheitsakten. Vor einer Klärung der Schebaa-Problematik mit Israel ist also erst noch die Gebietshoheit zwischen Libanon und Syrien völkerrechtlich zu klären.