Schlesisches Parlament

Front des Schlesischen Parlaments
Vestibül im Schlesischen Parlament

Das Schlesische Parlament (polnisch Sejm Śląski) war ein legislatives Organ der Autonomen Woiwodschaft Schlesien mit Sitz in der Woiwodschaftshauptstadt Kattowitz. Es entstand nach dem Ersten Weltkrieg kraft des Gründungsstatuts der Woiwodschaft vom 15. Juli 1920,[1] das Grundsätze der schlesischen Autonomie innerhalb Polens regelte. Das Schlesische Parlament berief einen Woiwodschaftsrat ein und besaß Gesetzesgewalt innerhalb Schlesiens, wobei die Außenpolitik und Militärangelegenheiten dem gesamtpolnischen Parlament in Warschau unterlagen.

  1. Gesetz vom 15. Juli 1920, enthaltend das Organische Statut der Wojewodschaft Schlesien; angenommen vom verfassunggebenden Sejm am 15. Juli 1920 (Gesetzblatt der Republik Polen, Nr. 73 Pos. 497)@1@2Vorlage:Toter Link/www.verfassungen.eu (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.

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