Das Schlesische Parlament (polnisch Sejm Śląski) war ein legislatives Organ der Autonomen Woiwodschaft Schlesien mit Sitz in der Woiwodschaftshauptstadt Kattowitz. Es entstand nach dem Ersten Weltkrieg kraft des Gründungsstatuts der Woiwodschaft vom 15. Juli 1920,[1] das Grundsätze der schlesischen Autonomie innerhalb Polens regelte. Das Schlesische Parlament berief einen Woiwodschaftsrat ein und besaß Gesetzesgewalt innerhalb Schlesiens, wobei die Außenpolitik und Militärangelegenheiten dem gesamtpolnischen Parlament in Warschau unterlagen.