Die Schleswig-Holsteinische Notarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Schleswig-Holstein für Notare im Landgerichtsbezirken Flensburg, Kiel, Itzehoe und Lübeck.
Die Notarkammer wurde auf Grundlage der BNotO über Maßnahmen auf dem Gebiet des Notarrechts vom 16. Februar 1961 gegründet. Sie hat derzeit in Schleswig-Holstein 585 Anwaltsnotare als Mitglieder (Stand: 2021).
Die Geschäftsstelle ist am Sitz des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig eingerichtet.
Die Mitglieder sind zugleich auch zugelassene Rechtsanwälte. Schleswig-Holstein gehört damit zum Bereich des Anwaltsnotariats. Die Ernennung zum Notar obliegt der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig. Neben den jeweiligen Präsidenten der vier Landgerichte wird der Vorstand der Notarkammer im Rahmen der Notarbestellungsverfahren gutachterlich gehört. Wird ein Notar im Kammerbezirk neu bestellt, dann kommt es zu einer automatischen Mitgliedschaft in der Kammer. Aufsichtsbehörde für die Kammer ist die Landesjustizverwaltung (Justizministerium Schleswig-Holstein).