Als Schrottimmobilie wird umgangssprachlich eine Immobilie mit nicht vorhandenem Geldwert und fehlender Verwertungsmöglichkeit bezeichnet.[1]
- ↑ Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat, Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/baulandmobilisierungsgesetz.pdf. Abgerufen am 25. Oktober 2020.