Schweizer Energiepolitik

Kraftwerk Rheinau, gegen das sich 1954 die erste Volksinitiative richtete

Für die Schweizer Energiepolitik setzen sich der Bund, die Kantone und die Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein. Ihr Ziel ist gemäss dem 1990 in die Bundesverfassung eingefügten Artikel 89 eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie ein sparsamer und effizienter Energieverbrauch.[1][2]

  1. Grundsätze der Energiepolitik, UVEK, gespeichert am 21. April 2024
  2. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Art. 89 Energiepolitik. fedlex.admin.ch, 1999, abgerufen am 17. Mai 2024.

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