Als Schwurgerichtshof wird im österreichischen Strafprozessrecht jener Teil eines Geschworenengerichts bezeichnet, der aus drei Berufsrichtern besteht. Zusammen mit der Geschworenenbank – also den acht Geschworenen als Laienrichter – bildet der Schwurgerichtshof gemäß § 32 StPO das Landesgericht als Geschworenengericht.