Seenotrettung

Luftrettung, nachdem ein Fischtrawler im Windschatten der HMS Echo „ruhigere“ Gewässer erreicht hat, 2013
Rettungsboot wird vor Cape Cod zu Wasser gebracht, um 1900

Seenotrettung ist die Hilfe für in Seenot geratene Menschen. Zu den Tätigkeiten gehören die Rettung von Schiffbrüchigen, die Brandbekämpfung auf See und die Suche nach Vermissten. Gemäß internationalem Seerecht, unter anderem festgehalten im Seerechtsübereinkommen[1], den SOLAS-Abkommen[2] und dem Internationalen Übereinkommen von 1979 zur Seenotrettung[3] sind alle Küstenstaaten verpflichtet, in ihrem Seegebiet die Rettung Schiffbrüchiger durch geeignete Mittel sicherzustellen[4], wobei die Rettung hilfsbedürftiger Menschen auf See eine Verpflichtung an alle Schiffe und Besatzungen darstellt.

  1. Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. 28. März 2018, abgerufen am 13. Januar 2019. – deutsche Übersetzung in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts der Schweiz.
  2. Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See vom 1. November 1974 (BGBl. 1979 II S. 141, 142, dreisprachig).
  3. International Convention on Maritime Search and Rescue (SAR). 22. Juli 1985, archiviert vom Original am 21. November 2019; abgerufen am 13. Januar 2019 (englisch).
  4. Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, Artikel 98. 28. März 2018, abgerufen am 13. Januar 2019. – deutsche Übersetzung in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts der Schweiz

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