Soft Law

Soft Law ist eine Bezeichnung für nicht verbindliche Übereinkünfte, Absichtserklärungen oder Leitlinien. Im Gegensatz zum Hard Law, zu dessen Vollzug sich die Beteiligten verbindlich verpflichten, stellt das Soft Law eine weniger strenge Selbstbindung dar, wobei dies nicht zwangsläufig Wirkungslosigkeit impliziert.[1]

Die Bezeichnung als Soft Law wird wegen seiner reduzierten Geltungskraft kritisiert, da es sich nur bei den zwingenden Normbefehlen des Hard Law um die Kategorie Law (Recht) handele.[2]

Soft Law ist vor allem im internationalen Bereich anzutreffen, hat aber auch Eingang in die Corporate Governance gefunden.

  1. Julia Richter: Soft Law als Brückenbauer zwischen Wirtschaft und dem Schutz der Gesundheit? Archiv des Völkerrechts, Band 52, Heft 4 (Dezember 2014), S. 545–565.
  2. Walther Burckhardt: Die Unvollkommenheit des Völkerrechts, 1923

From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Nelliwinne