Der Begriff Sonder(kraft)fahrzeug wird für Fahrzeuge genutzt, deren Zuordnung bei anderen Kraftfahrzeugarten oder Fahrzeugsegmenten unpassend erscheint. Die Zuweisung dieser Begrifflichkeit erfolgt meist in amtlichen Werken. Besondere Bekanntheit hat die Kurzbezeichnung Sd.Kfz. für alle militärischen Fahrzeuge der Wehrmacht, die nicht vom zivilen Sektor übernommen wurden (z. B. Lastwagen).