Die Sonderverfahren (englisch Special Procedures) sind Mechanismen des UN-Menschenrechtsrats. Zu diesem Zweck werden einzelne Personen oder Gruppen zu Sonderberichterstattern (vgl. Liste von UN-Sonderberichterstattern), Arbeitsgruppen (englisch: working groups) oder unabhängige Experten (englisch: independent experts) ernannt. Je nach Mandat unterscheidet man zwischen geographischen (länderspezifischen) und thematischen Sonderverfahren. Zur Arbeitsweise der Sonderberichterstatter zählen auch Missionen vor Ort und öffentliche Berichte über die Menschenrechtssituation in den einzelnen Staaten oder Regionen.