Als Sperrgut wurden solche Postpakete und Postgüter bezeichnet, die ungewöhnlich viel Platz einnahmen, sich nicht gut mit anderen Paketen verpacken ließen oder während der Beförderung besonders sorgsam behandelt werden mussten. Für den größeren Raumbedarf oder die Mehrarbeit bei der Verladung erhob die Post einen Gebührenzuschlag.
Mit Stand 2022 bezeichnet der deutsche Paketdienstleister DHL unter anderem Sendungen als Sperrgut, die in mindestens einem Maß die Höchstmaße für Paketsendungen von 120 cm × 60 cm × 60 cm übertreffen, oder bei einer rollenförmigen Sendung 120 cm Länge oder 15 cm Durchmesser übersteigen. Für solche Sendungen gelten eigene Tarife, die erheblich über denen für Pakete liegen.[1] Ähnliches gilt z. B. bei dem Versender Hermes.[2]