Die Begriffe Staat und Gesellschaft bezeichnen eine spezifische Ordnungsstruktur moderner Staatlichkeit: Staat verweist dabei auf die hoheitliche und verfassungsrechtlich begrenzte Herrschaftsgewalt über ein bestimmtes Territorium und eine bestimmte Bevölkerung. Gesellschaft dagegen bezeichnet das Spektrum zwischenmenschlichen Zusammenwirkens in Politik, Wirtschaft und Kultur in seinem ganzen Pluralismus. Insofern geht es um das Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Herrschaft und gesellschaftlicher Freiheit, wobei sich diese jenseits und unabhängig von jener bildet, gleichwohl aber von ihr ermöglicht und geschützt wird.[1]