Staatsrecht (Schweiz)

Als Staatsrecht bezeichnet man in der Schweiz ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts.

Das Bundesstaatsrecht umfasst die Bundesverfassung, die Grundrechte, das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen, Aufgaben und Arbeitsweise der Bundesbehörden, das Verfahren der Rechtsetzung auf Bundesebene, die politischen Rechte der Bürger, die verfassungsgestaltenden Grundentscheidungen (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat) und die Verfassungsgerichtsbarkeit.

Das kantonale Staatsrecht umfasst die unmittelbaren Staatlichkeitsindizien der Kantone wie die eigenständige Ausübung der Hoheitsgewalt, die Kantonsverfassungen, das Verhältnis zwischen Kanton und politischen Gemeinden, die Organisation, die Aufgaben und die Arbeitsweise der kantonalen und kommunalen Behörden, das Verfahren der kantonalen Rechtsetzung, die Bürger- und Volksrechte auf kantonaler und kommunaler Ebene (Wahlrecht, Initiative, Referendum), die Finanzautonomie und das Verhältnis zwischen Staat und Kirche.


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