Stand der Technik

Stand der Technik ist eine Technikklausel, die in verschiedenen Rechtsgebieten Verwendung findet. Man versteht darunter den bekannten technischen Entwicklungsstand und die darauf basierenden technischen Möglichkeiten zur Erreichung eines bestimmten praktischen Ziels.

Der Stand der Technik, europäisch auch als best available techniques (beste verfügbare Technik – BVT) bezeichnet, steht nach der im Kalkar-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Drei-Stufen-Theorie[1] bzw. der österreichischen Rechtspraxis[2] zwischen den bewährten anerkannten Regeln der Technik und dem weiter fortgeschrittenen Stand der Wissenschaft.[3]

  1. BVerfG, Beschluss vom 8. August 1978 – 2 BvL 8/77
  2. Oliver Völkel: Neues Verständnis der Technikklauseln und ihr Verhältnis zu den technischen Normen. 2010, doi:10.25365/thesis.8608 (163 S., univie.ac.at [PDF; 620 kB; abgerufen am 11. März 2022]).
  3. Mark Seibel: Abgrenzung der "anerkannten Regeln der Technik" vom "Stand der Technik" (Memento vom 23. November 2015 im Internet Archive) NJW 2013, 3000

From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Nelliwinne