Stand der Technik (Patentrecht)

Der Stand der Technik im patentrechtlichen Sinne ist der Bestand an technischem und sonstigem Wissen zum Zeitpunkt der Patentanmeldung. Daran wird die Patentwürdigkeit der angemeldeten Erfindung gemessen. Auch für die Bestimmung des Schutzbereichs eines Patents kann der Stand der Technik relevant werden.

Sinngemäßes gilt für das Gebrauchsmusterrecht.


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