Von Steinschlag spricht man, wenn vorausfahrende Kraftfahrzeuge Beschädigungen durch aufgewirbelte Steine an den nachfolgenden Fahrzeugen verursachen. Hierbei handelt es sich neben dem Sachschaden auch um ein allgemeines Verkehrsrisiko, insbesondere, wenn die Windschutzscheibe betroffen ist und Sichtbehinderungen während der Fahrt auftreten.