Sterbehilfe bezeichnet verschiedene Maßnahmen, die das Lebensende einer Person beeinflussen. Der Begriff umfasst unter anderem das Töten oder das Sterbenlassen durch Therapieverzicht von schwer Kranken oder sterbenden Menschen aufgrund ihres eigenen ausdrücklichen oder mutmaßlichen Verlangens. Die ethische Beurteilung der Sterbehilfe ist Gegenstand vielfältiger Diskussionen.
Dabei werden im Wesentlichen vier Formen unterschieden:[1]
aktive Sterbehilfe in Form von absichtlicher und aktiver Beschleunigung oder Herbeiführung des Todeseintritts,
passive Sterbehilfe durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei gleichzeitiger schmerzlindernder Behandlung,
indirekte Sterbehilfe durch eine schmerzlindernde Behandlung unter Inkaufnahme einer nicht beabsichtigten Lebensverkürzung,
Beihilfe zum Suizid als Hilfeleistung zur Selbsttötung, zum Beispiel durch Beschaffung und Bereitstellung des tödlichen Mittels.
In diesem Sinne ist Sterbebegleitung keine Form der Sterbehilfe.
Die Begriffe Sterbehilfe und Euthanasie werden in anderen Sprachen zum Teil gleichbedeutend verwendet. In Deutschland wird die Bezeichnung Euthanasie wegen des euphemistischen Gebrauchs dieses Wortes als Verschleierung für die Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus weitgehend vermieden.