Sterilisationsgesetze waren und sind staatliche Regelungen zur Sterilisation (Unfruchtbarmachung) bestimmter Personen oder Personenkreise zur Verhinderung der Fortpflanzung.
Besondere Bedeutung haben dabei Gesetze im Rahmen der Eugenik, die seit Beginn des 20. Jahrhunderts eingeführt und umgesetzt wurden. Diese Gesetze hatten die Verhinderung sogenannten erblich „minderwertigen“ Nachwuchses zum Ziel und konzentrierten sich auf die Unfruchtbarmachung der Träger solcher Erbkrankheiten. Idealtypisch ist zwischen freiwilliger, d. h. auf Beratung und Überzeugung (bzw. massiver Überredung) solcher „Erbkranker“ durch die ausführenden Bürokraten oder Mediziner basierender Unfruchtbarmachung und einer vom Staat von vornherein festgelegten Zwangssterilisation zu unterscheiden. In der Praxis allerdings kombinierten zahlreiche Gesetze freiwillige und Zwangsmaßnahmen, die auf unterschiedliche Zielgruppen angewendet wurden.