Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten (häufig gemeinnützigen) Zweck verfolgt. Synonym wird auch der Begriff Fundation (von lateinisch fundatio) verwendet. Übliches Merkmal einer Stiftung ist, dass Dritte (sog. Destinatäre) nur von ihren Erträgen profitieren können, während ihr Vermögen grundsätzlich unangetastet bleiben muss. Da Stiftungen keinen Eigentümer haben (der Stifter gibt dieses unwiderruflich auf) und grundsätzlich auch nicht aufgelöst werden können, lassen sie sich als dauerhaft selbständige Vermögensmasse beschreiben.