Unter Stilllegung, teilweise auch Dekommissionierung oder Auflassung, versteht man die temporäre oder permanente Außerbetriebnahme von Betrieben, technischen oder Infrastruktur-Anlagen wie Bahnstrecken oder Straßen sowie von Einrichtungen, Objekten, Fahrzeugen oder z. B. Ackerflächen.
Das Gegenteil bezeichnen „Reaktivierung“ bzw. „Wieder-Inbetriebnahme“.