Stipulation

Die Stipulation (lat. stipulatio = förmliches Versprechenlassen, auch „Stipulierung“) gehörte zu den ältesten Formalgeschäften der Römer. Die Stipulation war ein Rechtsgeschäft, das den sogenannten Verbalkontrakten (lat.: obligatio verbis contracta) zuzuordnen ist. Sie bestand aus einem mündlichen Schuldversprechen, das von einem besonderen Formzwang bei der übereinstimmenden Frage und Antwort der Parteien über die unter ihnen ausgehandelte Leistung geprägt war.

Das sakrale, eidgebundene Rechtsgeschäft war klagbar und in seiner Urform höchstpersönlich, mithin nicht vererbbar. Zumeist lag der Stipulation ein anderes Kausalgeschäft zugrunde das es mit einer eigenständigen Anspruchsgrundlage zu besichern galt, weshalb ihm stets bürgschaftsähnlicher Charakter eigen war.[1] Voraussetzung der Stipulation war stets, dass der geschäftserhebliche Leistungsgegenstand auch existierte.[2]

  1. Éva Jakab: Thomas Finkenauer, Vererblichkeit und Drittwirkung der Stipulation im klassischen römischen Recht, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (Romanistische Abteilung), Band 130, Heft 1, 2013. S. 599–613 (600).
  2. Institutiones Gai 3, 97; Institutiones Iustiniani 3, 19, 2.

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