Strafverteidiger (Liechtenstein)

Als Strafverteidiger (in Liechtenstein und Österreich überwiegend nur Verteidiger) wird im Fürstentum Liechtenstein eine Person verstanden, welche dem Beschuldigten in einem Strafverfahren unterstützend und beratend zur Seite steht (§ 24 Abs. 1 StPO). Der Strafverteidiger ist zugunsten des Beschuldigten zur Parteilichkeit berechtigt und verpflichtet.[1]

  1. Die Parteilichkeit des Strafverteidigers geht aber nicht so weit, dass der Verteidiger zum Komplizen des Beschuldigten werden darf (§ 24 Abs. 1 StPO).

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