Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Strohmann (Begriffsklärung) aufgeführt.
Ein Strohmann (Mehrzahl Strohmänner) ist ein Rechtssubjekt, das bei Geschäften oder sonstigen Rechtshandlungen für eine andere Person (Hintermann) auftritt, die selbst nicht in Erscheinung treten will, kann oder darf.