Stromkennzeichnung

Unter Stromkennzeichnung versteht man die gesetzlich vorgeschriebene Information an Endverbraucher von Strom über dessen Erzeugung. Sie beinhaltet die anteilmäßige Aufteilung der Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wird, welcher vom Lieferanten beschafft und an den Endverbraucher geliefert wird. Die Aufstellung dieser Anteile kann sich sowohl auf ein bestimmtes Produkt beziehen, als auch auf die gesamte Strombeschaffung und -lieferung eines Lieferanten. Daraus resultiert dann die Spezifische Kohlendioxid-Emission in g CO2eq/kWh bzw. das Treibhauspotential.

Dieser Liefermix einzelner Lieferanten ist in der Veröffentlichung jeweils dem Bundesdurchschnitt gegenüberzustellen.

Der durchschnittliche Lieferantenmix ist wiederum von dem nationalen Stromerzeugungsmix (siehe Strommix) zu unterscheiden.[1] Die Begriffe sind nicht eindeutig; der Liefermix wird von den Anbietern ebenfalls als Strommix bezeichnet. So beinhaltete der Stromerzeugungsmix der Schweiz (welcher Strom wurde in welchen Anteilen in der Schweiz produziert) im Jahr 2020 einen hohen Anteil erneuerbarer Energien, aber auch 30 % Kernkraft. Der durchschnittliche Liefermix der Schweizer Lieferanten war dagegen stark durch Importe aus umliegenden Ländern bestimmt und enthielt einen weit geringeren Kernkraftanteil von 20 %, dafür Lieferungen thermischer Kraftwerke und Strom unbekannter Herkunft.[2]

  1. Schweizer Strommix - Was gilt. Abgerufen am 8. September 2021.
  2. 76 Prozent des Stroms aus Schweizer Steckdosen stammten 2020 aus erneuerbaren Energien. In: admin.ch. 31. August 2021, abgerufen am 6. September 2021.

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