Studienabbruch

Studienabbruch bezeichnet die vorzeitige Beendigung eines Erststudiums, also vor Erlangen eines akademischen Grades, durch den Studenten (Studienabbrecher), ohne eine Wiederaufnahme des Studiums zu einem späteren Zeitpunkt. Als Studienabbrecher werden ehemalige Studierende bezeichnet, die ihr Erststudium ohne einen Hochschulabschluss beendet haben. Die Beendigung tritt rechtlich mit der Exmatrikulation ein, wobei noch viele immatrikulierte Studienabbrecher das Studium bereits faktisch aufgegeben haben. Wenn über „Altfälle“ eines Studienabbruchs gesprochen wird, ist zu berücksichtigen, dass es die Möglichkeit zu einem Bachelor-Abschluss noch nicht immer und nicht flächendeckend gab. So gibt es in Deutschland erst seit 2000 Akademiker mit einem Bachelor-Abschluss.[1]

  1. Studienabschlüsse: Anzahl der Bachelor- und Masterabschlüsse an Hochschulen in Deutschland von 2000 bis 2015. Statista. Das Statistik-Portal

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