Der Begriff Summarische Eingangsanmeldung (ESumA), früher Summarische Anmeldung (SumA), bezeichnet ein Verfahren aus dem Zollwesen. Die Summarische Eingangsanmeldung ist immer dann erforderlich, wenn Nichtunionswaren in das Zollgebiet der Union eingeführt wurden, aber eine Zollanmeldung noch nicht möglich ist. Gründe hierfür können sein:
Da die Nichtunionswaren bis zur Zollanmeldung nicht verändert, verkauft oder in einem Produktionsprozess übergehen dürfen, dient die Summarische Eingangsanmeldung der Sicherung der Nämlichkeit. Maßnahmen zur Erhaltung der Ware sind jedoch erlaubt. Durch die genaue Beschreibung der Ware soll sichergestellt werden, dass die importierte Ware der Ware entspricht, die zu einem späteren Zeitpunkt zur Zollanmeldung dem Zollamt gestellt wird.