Super cathedram ist eine Päpstliche Bulle, mit der Papst Bonifaz VIII. am 18. Februar 1300 die Zusage erteilte, dass die Mönche der Bettelorden u. a. öffentlich predigen dürfen. Dieses war jedoch nur eine vorläufige Klärung und der Papst musste die Bulle kurzzeitig aufheben. Nach dieser Revokation erhielt die Bulle ihre kanonisch-rechtliche Bestimmung auf dem Konzil von Vienne. Das Konzil übernahm die Bestimmungen in seine Dekrete und die Verkündung durch Clemens V. verlieh ihnen dauerhafte Geltung. Die Dekretale wurde in die Clementinen aufgenommen (Clem. 3.7.2) und damit in das Corpus Iuris Canonici.[1]