Neugeborener Junge mit Syndaktylie an zwei Fingern der rechten HandRechte Hand mit Greig-Cephalopolysyndaktylie mit Syndaktylie von vier Fingern und einem polydaktylen Finger
In der Medizin bezeichnet Syndaktylie (von altgriechischσύνsyn ‚zusammen‘ und δάκτυλοςdáktylos ‚Finger‘)[1] eine angeborene anatomische Fehlbildung der Körperglieder (Dysmelie), die durch eine Verwachsung bzw. Nichttrennung von Finger- oder Zehengliedern charakterisiert ist. Unterschieden werden kutane (häutige), ossäre oder totale Syndaktylien.[2]