Tapezierer

Tapezierer bei der Arbeit (1984)
Tapezierer Gewerbe­wappen, Wien (um 1900)

Tapezierer (von französisch tapissier) ist die Berufsbezeichnung für einen Handwerker, der, unter anderem, für die Verkleidung von Wänden mit Tapeten verantwortlich ist.

In Deutschland erfordert die Ausübung dieser Tätigkeit üblicherweise eine Ausbildung im Raumausstatterhandwerk oder im Maler- und Lackierergewerbe.[1]

In Österreich schreibt die Ausbildungsverordnung des Wirtschaftsministeriums für den Lehrberuf „Tapezierer/in und Dekorateur/in“ eine dreijährige duale Ausbildung vor.[2] Das Gewerbe ist, anders als in Deutschland, reglementiert. Das bedeutete für die Ausübung des Berufs benötigt es eine entsprechende Ausbildung und für das Führen eines Tapeziererbetriebs eine Meisterprüfung.

Das Betätigungsfeld des Tapezierers ist seit dem Beginn des Berufs sehr weitreichend und umfasst unter anderem Anbringung von Wand- und Deckenverkleidungen, nahezu alle Aufgaben der Drapierung, Ausstaffierung und Dekoration von Zimmern, Sälen und sonstigen Räumlichkeiten, einschließlich der Anfertigung von Fenster- und Bettvorhängen, Paravents, Kaminschirmen, Baldachinen und Betthimmeln, Polstern, Matratzen und dergleichen mehr. Das Metier entsprach in etwa dem des heutigen Raumausstatters (siehe dort). Das Amt des Hoftapezierers war an Königs- und Fürstenhäusern eine käufliche charge.

  1. Maler/in und Tapezierer/in in der Webpräsenz der Bundesagentur für Arbeit.
  2. Tapezierer/in und Dekorateur/in (Memento des Originals vom 9. Dezember 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmwfw.gv.at, Ausbildungsvorschriften und Berufsprofil in der Webpräsenz des österreichischen Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (abgerufen am 6. Dezember 2014)

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