ASR | alt: Arbeitsstättenrichtlinien, nun: Technische Regeln für Arbeitsstätten (oder Arbeitsstättenregeln) |
RAB | Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen |
SprengLR | Sprengstofflager-Richtlinien |
TRAS | Technische Regeln für Anlagensicherheit |
TRA | Technische Regeln für Aufzüge (aufgehoben am 2. März 2011) |
TRAC | Technische Regeln für Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager (gültig bis 31. Dezember 2012) |
TRAV | Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen |
TRB | Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung – Druckbehälter (gültig bis 31. Dezember 2012) |
TRBA | Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe |
TRbF | Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (gültig bis 31. Dezember 2012) |
TRBS | Technische Regeln für Betriebssicherheit |
TRD | Technische Regeln für Dampfkessel (gültig bis 31. Dezember 2012) |
TREI | Technische Regeln der Elektroinstallation |
TRF | Technische Regel für Flüssiggas |
TRFL | Technische Regel für Rohrfernleitungen |
TRG | Technische Regeln für technische Gase (Druckgase) (gültig bis 31. Dezember 2012) |
TRGL | Technische Regeln für Gashochdruckleitungen (gültig bis 31. Dezember 2012) |
TRGS | Technische Regeln für Gefahrstoffe |
TRK | Technische Richtkonzentration (gültig bis 31. Dezember 2004) |
TRLV | Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen |
TRLV Lärm | Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung |
TRLV Vibration | |
TROL | Technische Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks |
TROS | Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung |
TRR | Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung – Rohrleitungen (Druckbehälterverordnung) (gültig bis 31. Dezember 2012) |
TRSK | Technische Regeln für Schankanlagen |
TRWI | Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen |
TRwS | Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe |
Technische Regeln sind Empfehlungen und technische Vorschläge, vornehmlich auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung, eines technischen Ablaufes usw. empfehlen.
Sie sind keine Rechtsnormen und haben damit auch nicht zwangsläufig den Charakter von gesetzlichen Vorschriften. Technische Regeln können jedoch Gesetzeskraft erhalten, z. B. durch bauaufsichtliche Einführung im Rahmen von Technischen Baubestimmungen.
Werden diese Empfehlungen eingehalten, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprechend betrieben worden ist. Im Fall eines Unfalls kann der Arbeitgeber nachweisen, dass ihm keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Die aktuellen technischen Regeln konnten bislang als „Stand der Technik“ angesehen werden, weil sie einer permanenten Anpassung an den technischen Fortschritt unterlagen. Mit der Aufhebung der Dampfkessel-, Druckbehälter- und Getränkeschankanlagenverordnung werden die TRD, TRB, TRR, TRSK, TRG nicht mehr geändert und somit auch nicht mehr dem Stand der Technik angepasst. Sie werden durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS ersetzt, die aber nach der neuen Konzeption nicht mehr technische Details beschreiben. Um weiterhin den Stand der Technik einzuhalten, müssen weitere Vorschriften (EU-Richtlinien, EN-Normen, Empfehlungen von Verbänden {VDI, VDE, VDMA, AGI, DVGW}, Informationen der Berufsgenossenschaften, Leitlinien für Interpretationen etc.) herangezogen werden. Da die Möglichkeit, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, über verschiedene Ansätze erreicht werden kann, muss dies in der Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden.
Eine Ausnahme stellen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV, BGV) der Unfallversicherungsträger, der Berufsgenossenschaften, dar; diese sind für einen begrenzten Bereich (Mitgliedsbetriebe) autonomes Recht und gleichzeitig Technische Regel.
Auch EU-Richtlinien stellen an sich keine unmittelbar anwendbaren Rechtsnormen dar, da sie zunächst in das nationale Recht der jeweiligen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen; sie können aber bei fehlerhafter oder verspäteter Umsetzung unmittelbar anwendbar sein und sind jedenfalls für die Auslegung des nationalen Rechts von Belang. Besonders im Arbeits- und Gesundheitsschutz werden technische Regeln für die betriebliche Umsetzung verwendet.
Beispiele für technische Regeln sind die Technischen Regeln Arbeitsstätten oder Technische Regeln Gefahrstoffe.
Siehe auch die Listen der Technischen Baubestimmungen sowie Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2020/1).