Technische Regeln

Liste der Technischen Regeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Bundesrepublik Deutschland (unvollständig)
ASR alt: Arbeitsstättenrichtlinien, nun: Technische Regeln für Arbeitsstätten (oder Arbeitsstättenregeln)
RAB Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
SprengLR Sprengstofflager-Richtlinien
TRAS Technische Regeln für Anlagensicherheit
TRA Technische Regeln für Aufzüge (aufgehoben am 2. März 2011)
TRAC Technische Regeln für Acetylenanlagen
und Calciumcarbidlager (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRAV Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen
TRB Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung
Druckbehälter (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRBA Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
TRbF Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRBS Technische Regeln für Betriebssicherheit
TRD Technische Regeln für Dampfkessel (gültig bis 31. Dezember 2012)
TREI Technische Regeln der Elektroinstallation
TRF Technische Regel für Flüssiggas
TRFL Technische Regel für Rohrfernleitungen
TRG Technische Regeln für technische Gase (Druckgase) (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRGL Technische Regeln für Gashochdruckleitungen (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRK Technische Richtkonzentration (gültig bis 31. Dezember 2004)
TRLV Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen
TRLV Lärm Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
TRLV Vibration
TROL Technische Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks
TROS Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
TRR Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung
Rohrleitungen (Druckbehälterverordnung) (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRSK Technische Regeln für Schankanlagen
TRWI Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
TRwS Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe

Technische Regeln sind Empfehlungen und technische Vorschläge, vornehmlich auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung, eines technischen Ablaufes usw. empfehlen.
Sie sind keine Rechtsnormen und haben damit auch nicht zwangsläufig den Charakter von gesetzlichen Vorschriften. Technische Regeln können jedoch Gesetzeskraft erhalten, z. B. durch bauaufsichtliche Einführung im Rahmen von Technischen Baubestimmungen.

Werden diese Empfehlungen eingehalten, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprechend betrieben worden ist. Im Fall eines Unfalls kann der Arbeitgeber nachweisen, dass ihm keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Die aktuellen technischen Regeln konnten bislang als „Stand der Technik“ angesehen werden, weil sie einer permanenten Anpassung an den technischen Fortschritt unterlagen. Mit der Aufhebung der Dampfkessel-, Druckbehälter- und Getränkeschankanlagenverordnung werden die TRD, TRB, TRR, TRSK, TRG nicht mehr geändert und somit auch nicht mehr dem Stand der Technik angepasst. Sie werden durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS ersetzt, die aber nach der neuen Konzeption nicht mehr technische Details beschreiben. Um weiterhin den Stand der Technik einzuhalten, müssen weitere Vorschriften (EU-Richtlinien, EN-Normen, Empfehlungen von Verbänden {VDI, VDE, VDMA, AGI, DVGW}, Informationen der Berufsgenossenschaften, Leitlinien für Interpretationen etc.) herangezogen werden. Da die Möglichkeit, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, über verschiedene Ansätze erreicht werden kann, muss dies in der Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden.

Beispiele
  • Beim Tatbestand der Baugefährdung verweist § 319 StGB, bei der Mängelfreiheit eines Werkes § 641a Abs. 3 Satz 4 BGB, bei den Pflichten des Herstellers § 3 Abs. 1 Satz 2 GPSG auf die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“
  • bei der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG auf den „Stand der Technik“,
  • bei der Genehmigung von Anlagen § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtomG gar auf den „Stand von Wissenschaft und Technik
  • in kommunalen Satzungen wird häufig direkt auf eine bestimmte DIN-Norm verwiesen, z. B. bei der Entwässerung von Grundstücken
  • das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht eine Reihe von Richtlinien (BSI-TR) die in Projekten des Bundes bindend sind

Eine Ausnahme stellen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV, BGV) der Unfallversicherungsträger, der Berufsgenossenschaften, dar; diese sind für einen begrenzten Bereich (Mitgliedsbetriebe) autonomes Recht und gleichzeitig Technische Regel.

Auch EU-Richtlinien stellen an sich keine unmittelbar anwendbaren Rechtsnormen dar, da sie zunächst in das nationale Recht der jeweiligen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen; sie können aber bei fehlerhafter oder verspäteter Umsetzung unmittelbar anwendbar sein und sind jedenfalls für die Auslegung des nationalen Rechts von Belang. Besonders im Arbeits- und Gesundheitsschutz werden technische Regeln für die betriebliche Umsetzung verwendet.

Beispiele für technische Regeln sind die Technischen Regeln Arbeitsstätten oder Technische Regeln Gefahrstoffe.

Siehe auch die Listen der Technischen Baubestimmungen sowie Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2020/1).


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