Die belgische Thronfolge bestimmt sich nach den Artikeln 85 bis 87 der zuletzt 1994 geänderten Verfassung des Königreichs Belgien.[1] Diese entsprechen den Artikeln 60 bis 62 der Verfassung von 1831, von denen die Artikel 60 und 61 mit Wirkung vom 20./21. Juli 1991 wesentlich neu gefasst worden waren.[2]
Der Thronfolger führt traditionell den Titel eines Herzogs von Brabant.