Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen, Tieren (meist Wirbeltieren) ein artgerechtes Leben zu ermöglichen und Leiden, Schmerzen, Schäden sowie unnötige Beeinträchtigungen zu reduzieren beziehungsweise zu verhindern. Im Unterschied zu den Verfechtern von Tierrechten, die teilweise jegliche Nutzhaltung von Tieren durch den Menschen ablehnen, liegt im Tierschutzrecht und seinen zugehörigen Regelungen der Schwerpunkt auf der sach- und artgerechten Haltung, Umgang mit und Nutzung von Tieren durch den Menschen.