Der Begriff Totalreservat wird bei der Kategorisierung von Schutzgebieten in Natur- und Landschaftsschutz verwendet, um Gebiete zu beschreiben, die vor menschlichen Einflüssen weitestgehend geschützt und der natürlichen Entwicklung überlassen werden sollen. Üblicherweise entsprechen die Schutzregeln für Totalreservate den von der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) festgelegten Anforderungen für Schutzgebiete der Kategorien Ia und b (Strenges Naturreservat/Wildnisgebiet).[1]
Naturschutzfachlich wird die Ausweisung von Totalreservaten dem Prozessschutz zugeordnet, da in ihnen Veränderungen durch natürliche Prozesse zugelassen werden und nicht ein bestimmter Zustand erhalten oder erreicht werden soll.