Klassifikation nach ICD-10 | |
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B58 | Toxoplasmose |
B58.0+ | Augenerkrankung durch Toxoplasmen |
B58.1+ | Hepatitis durch Toxoplasmen |
B58.2+ | Meningoenzephalitis durch Toxoplasmen |
B58.3+ | Toxoplasmose der Lunge |
B58.8 | Toxoplasmosen mit Beteiligung sonstiger Organe |
B58.9 | Toxoplasmose, nicht näher bezeichnet |
K77.0* | Leberkrankheiten bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten Hepatitis durch Toxoplasma gondii |
H32.0* | Chorioretinitis bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten |
G05.2* | Enzephalitis, Myelitis und Enzephalomyelitis bei sonstigen anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten |
J17.3 | Pneumonie bei parasitären Krankheiten |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Die Toxoplasmose ist eine häufig auftretende Infektionskrankheit, die primär Katzen befällt. Der Erreger ist der protozooische Parasit und einzige Vertreter seiner Gattung Toxoplasma gondii, für den alle Arten von Katzen als Hauptwirte dienen. Nur selten ruft die Erkrankung bei Katzen klinische Erscheinungen wie Durchfall hervor. Lediglich bei der Erstinfektion scheiden Katzen große Mengen von Eiern (Oozysten) des Erregers aus, anschließend entwickeln sie eine zumeist lebenslange Immunität.
Als fakultativer Zwischenwirt für den Erreger dienen alle anderen Säugetiere, der Mensch wird dabei als Fehlwirt betrachtet. Auch beim Menschen können Krankheitserscheinungen auftreten, die Toxoplasmose ist also eine Zoonose. Zwischenwirte können sich entweder durch Aufnahme der versporten Oozysten von Katzen (z. B. bei der Gartenarbeit durch kontaminiertes Erdreich) oder über Entwicklungsstadien des Erregers in anderen Zwischenwirten (der Mensch vor allem über rohes Schweine- und Schaffleisch) anstecken. Auch die Infektion der Zwischenwirte ist zumeist ohne klinische Erscheinungen. Problematisch ist vor allem die Erstinfektion von Schwangeren, da der Erreger auf das Ungeborene übergehen und schwere Fruchtschäden verursachen kann, sowie die Infektion von Individuen mit einem gestörten Immunsystem.
Erstmals als Krankheit erkannt wurde die Toxoplasmose 1939. Die Übertragbarkeit des 1908 von Charles Nicolle und Louis Manceaux beim Nagetier Gundi[1] entdeckten Krankheitserregers[2] von Katzen auf Menschen wurde Mitte der 1960er Jahre von William M. Hutchison aufgeklärt, der dafür 1970 mit Jørgen C. Siim den Robert-Koch-Preis erhielt.
Die Toxoplasmose bei Haustieren unterliegt in Deutschland der Meldepflicht nach dem Tiergesundheitsgesetz.[3] Für den Menschen besteht nach dem Recht Sachsens[4] eine namentliche Meldepflicht bezüglich Erkrankung und Tod an angeborener Toxoplasmose und Toxoplasmose.