Traditionserlass

Der Traditionserlass (eigentlich Die Tradition der Bundeswehr. Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege) enthält die Regeln zur militärischen Traditionsübernahme in der Bundesrepublik Deutschland. Nach dem Verständnis der Bundesrepublik Deutschland wird Tradition als die Überlieferung von Werten und Normen verstanden, die ein verbindendes Element zwischen den Generationen herstelle. Dies sei notwendig, um sich eine eigene Identität zu sichern.

Die erste Version des Erlasses stammt aus dem Jahr 1965. In den Jahren 1982 und 2018 wurden nach jeweils vorhergehenden gesellschaftlichen und parlamentarischen Debatten Neufassungen herausgegeben.[1][2] Die aktuelle Version wurde am 21. Februar 2018 dem Verteidigungsausschuss des Bundestages präsentiert[3][4] und am 28. März 2018 von der Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen unterzeichnet.[1] Am 12. Juli 2024 wurden Ergänzende Hinweise zu den Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege der Bundeswehr erlassen.[5]

Der Traditionserlass ist eine Dienstvorschrift der Bundeswehr. Sie stellt für alle Truppenteile Verhaltensregeln im Umgang mit der Geschichte dar. Das Spektrum reicht vom Auftreten der Soldaten über Regelungen für das Sammeln von Waffen, Modellen, Urkunden, Fahnen, Bildern, Orden und Ausrüstungsgegenständen bis hin zur Benennung von Kasernen.

  1. a b Der neue Traditionserlass (2018). Bundesministerium der Verteidigung, 2018, abgerufen am 30. November 2021.
  2. www.bmvg.de: Auf dem Weg zum neuen Traditionserlass
  3. FAZ.net/Johannes Leithäuser 20. Februar 2018: Taugt die NVA als Vorbild für unsere Truppe?
  4. zur Rezeption des Entwurfs siehe z. B. sueddeutsche.de vom 22. Februar 2018: Die Bundeswehr als Vorbild für die Bundeswehr
  5. Thomas Wiegold: Neue Akzente für den Traditionserlass: Mehr Kriegstüchtigkeit auch in der Traditionspflege. In: augengeradeaus.net. 26. Juli 2014, abgerufen am 28. Juli 2024.

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