Ein Traktat (von lateinisch tractatus „Abhandlung, Erörterung“, von tractare[1]) ist eine kurze schriftliche Abhandlung über ein Thema. Sowohl die männliche Form der Traktat als auch die sächliche Form das Traktat sind gebräuchlich.[2]
Die Publikation in Traktat-Form stammt aus der Antike. Als Literaturgattung ist sie dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Kapiteln und vollständigem Text keine weiteren Gliederungsstrukturen vorhanden sind.[3] Oft werden im Traktat religiöse, philosophische, kulturelle, politische, moralische oder (natur-)wissenschaftliche Themen behandelt.[4]
Außer für literarische Werke wurde der Begriff früher auch im Sinne von „Vertrag“ verwendet[5], auch heute noch gelegentlich für Staatsverträge. So werden Verträge wie diejenigen über die Polnischen Teilungen auch als Partagetraktat bezeichnet.
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