Trauung per Stellvertreter

Eine Trauung per Stellvertreter ist eine Eheschließung, die formgültig vollzogen wird, obwohl einer der Brautleute bei der Trauung nicht persönlich zugegen ist. Ein Stellvertreter des abwesenden Partners gibt dabei per procurationem (kraft Vollmacht) in dessen Namen und Auftrag das Jawort ab, mit dem die Ehe zwischen dem abwesenden und dem anwesenden Partner als geschlossen gilt.

Andere Bezeichnungen für diese Art des Eheschlusses sind Prokuration,[1] Stellvertreterhochzeit oder Handschuhehe. Letztere Bezeichnung deutet auf die früher übliche Überreichung eines Handschuhs als Sinnzeichen der Botenbeauftragung hin. Als Stellvertreter konnte ein Ehevormund, Bevollmächtigter, Bote oder Diplomat auftreten.

Die Stellvertretung bei der Eheschließung war historisch vor allem in Adelskreisen weit verbreitet und ist heute noch in einigen Rechtsordnungen möglich, auch innerhalb Europas. In den deutschsprachigen Ländern ist für die Eheschließung als personenrechtliches Rechtsgeschäft heute jedoch überall die höchstpersönliche Mitwirkung erforderlich und eine Stellvertretertrauung daher ausgeschlossen.

  1. Prokuration. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band 16: Plaketten–Rinteln. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1908, S. 377 (Digitalisat. zeno.org).

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