Trennstellen in der Fahrleitung von elektrischen Bahnen oder Oberleitungsbussen unterteilen das Fahrleitungsnetz in einzeln eingespeiste und abschaltbare Abschnitte (Schaltgruppen). Sie dienen dazu, Fahrleitungsabschnitte im Störungsfall, bei Arbeiten oder über Lade- oder Kontrollgleisen abschalten und den elektrischen Betrieb trotzdem weiterführen zu können. Zusätzlich sind Trennstellen erforderlich, um Kurzschlüsse zwischen Leitungsabschnitten zu vermeiden, die für den störungsfreien Betrieb auch bei Durchfahrt eines elektrischen Triebfahrzeugs voneinander elektrisch getrennt bleiben müssen. Es sind hierbei besondere Ausführungen und Prozeduren zu beachten.