Dieser Artikel behandelt den aus Stufen bestehenden Auf- oder Abgang. Zu verschiedenen Werken siehe Die Treppe.
Eine Treppe (süddt. und österr. Stiege) ist ein aus Stufen gebildeter Auf- oder Abgang, der es ermöglicht, Höhenunterschiede bequem und trittsicher zu überwinden. Das Verhältnis von Steigungshöhe zum Auftritt ist das (genormte) Steigungsverhältnis der Treppensteigung.
Eine Treppe besteht aus mindestens drei aufeinander folgenden Stufen.[1] Häufig sind auch Kombinationen aus Treppenläufen und Podest[2] (Treppenabsätzen) sowie, für die sichere Benutzung, Geländer als Absturzsicherung und ein Handlauf zum Festhalten.
↑DIN 18065 Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße, Ausgabe März 2015, Absatz 3.1 in Verbindung mit Absatz 3.5
↑Podest In: Hans Koepf, Günther Binding: Bildwörterbuch der Architektur. Mit englischem, französischem, italienischem und spanischem Fachglossar. 4., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 2005, ISBN 3-520-19404-X, S. 476 (= Kröners Taschenausgabe. Band 194); moodle.unifr.ch (PDF; 15 MB) abgerufen am 4. Oktober 2024.