Treppensteigung

Steigungswinkel von Treppen und anderen Zugängen
Elemente und Maße einer Treppen unter Berücksichtigung der EN ISO 14122-3:2001
a. (Oberfläche) Stufe
b. (Oberfläche) Setzstufe
c. Freiraum
d. (Kante) Antrittskante
e. lichte Durchgangshöhe
g. Auftritt
h. Stufenhöhe („Steigung“)
H. Treppenhöhe
l. Podestlänge
P. Steigungslinie
r. Unterschneidung
t. Stufentiefe
α. Steigungswinkel

Als Treppensteigung bezeichnet man den Steigungswinkel (analog dazu das Steigungsverhältnis) einer Treppe oder eines anderen ortsfesten Zugangs wie Rampe, Treppenleiter oder Steigleiter, also wie steil diese Elemente sind. Die Steigung einer Treppe steht in unmittelbarer Verbindung mit der Geometrie der einzelnen Treppenstufen.

Nach EN ISO 14122-3:2001 wird auch die Steigehöhe (h) von einer Stufe zur nächsten als „Steigung“ bezeichnet.

Drückt man als Winkel aus, wie steil eine Treppe ist, spricht man vom Steigungswinkel. Dessen Tangens ist das Verhältnis h/g der Steigehöhe zum Auftritt (g). Er wird als Steigungsverhältnis bezeichnet. Der Auftritt bezeichnet dabei den horizontalen Abstand der Antrittskanten zweier aufeinander folgender Stufen zueinander. Das Steigungsverhältnis wird entweder in cm (z. B. 17/29), als Verhältniszahl (z. B. 1:1,7) oder in Prozent (z. B. 59 %) angegeben.


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