Seit Anfang 2007 erhalten alle in Deutschland neu zugelassenen Triebfahrzeuge nach den Regeln der eindeutigen Fahrzeugnummer, denen auch die Wagennummern folgen, eine zwölfstellige Betriebsnummer, die ein Triebfahrzeug in einem europaweiten Fahrzeugeinstellungsregister eindeutig identifizierbar macht. Die eindeutigen Fahrzeugnummer löste das UIC-Merkblatt 438-3 Kennzeichnung der Triebfahrzeuge ab. Eine vollständige Registernummer besteht aus 12 Ziffern. Die ersten zwei Ziffern stellen einen Bauartcode dar, die dritte und vierte kodieren wie bei den Wagennummern das Herkunftsland. Die Stellen fünf bis elf sind von dem jeweiligen Land frei definierbar, die zwölfte stellt eine Prüfziffer dar. Darauf folgt ein Länderkürzel und das Kürzel des Fahrzeughalters.
Die Vergabe von zwölfstelligen Fahrzeugnummern war schon mit der Einführung der EDV-Nummern ab 1964 vorgesehen, jedoch war das Anschreiben dieser Nummern nur bei grenzüberschreitend eingesetzten Triebfahrzeugen gefordert. Im lange praktizierten Verkehr bis zu grenznah gelegenen Betriebswechselbahnhöfen durfte auf der Grundlage von gegenseitigen Vereinbarungen davon abgesehen werden. Der ursprüngliche EDV-Nummernplan sah für Triebfahrzeuge im Binnenverkehr sechsstellige Betriebsnummern zuzüglich der Selbstkontrollziffer vor. Die heutige fünfte Stelle sollte eine Korrekturmöglichkeit bieten, damit die Selbstkontrollziffer bei voller und verkürzter Darstellung identisch war. Nahezu alle europäischen Bahnverwaltungen verzichteten auf die zwölfstelligen Betriebsnummern, weil echte Triebfahrzeugdurchläufe bis zur Jahrtausendwende Ausnahmen blieben. Auch die verkürzten EDV-Nummern für Triebfahrzeuge wurden nur sehr zögernd eingeführt. Erst mit der Liberalisierung des Eisenbahnbetriebes als Folge der politischen Veränderungen in Mittel- und Osteuropa um 1990 und der Serienreife von elektrischen Mehrsystemtriebfahrzeugen etwa ab 2000 entstand die Notwendigkeit für einheitliche und eindeutige Triebfahrzeug-Betriebsnummern. Gleichzeitig, mit Einführung der eindeutigen Fahrzeugnummer, wurde das frühere Eigentumsmerkmal in eine Ländercodierung umdefiniert.
Die eindeutigen Fahrzeugnummern sind an beiden Fahrzeuglängsseiten in der festgelegten Form anzuschreiben. Zum Stichtag 1. August 2008 hätten auch sämtliche Bestandsfahrzeuge im Register erfasst und mit ihrer Registernummer versehen sein sollen. Vorhandene betreiberinterne Kennzeichnungen der Fahrzeuge blieben davon unberührt. Sie sind zusätzlich weiterhin zulässig. Es gibt bis heute vereinzelt Fahrzeuge, die im Register noch nachgetragen werden.