↑Die dynastische Zählung als Ulrich III. ist zwar konsequent unter der Maßgabe, dass das mecklenburgische Fürstenhaus seine Dynasten stets und lehnsrechtlich korrekt auf das Gesamthaus zählte. Vorangegangen waren die beiden namensgleichen (regierenden) Herzöge der Teilherrschaft Mecklenburg-Stargard, Ulrich I. und Ulrich II. Jedoch setzte mit der Ersten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung eine Separatzählung von Regenten der entstandenen Teilherrschaften ein, die in der Folge zu Doppelzählungen führte (Beispiel: Johann II. (Mecklenburg-Stargard) und Johann II. (Werle)).