Als Ultra-vires-Akt („jenseits der Gewalten“, „jenseits der Befugnisse“) wird eine Entscheidung bezeichnet, die ein Gericht oder eine Behörde außerhalb ihres Kompetenzbereichs trifft. Geläufig ist auch der Begriff ausbrechender Rechtsakt.[1] Diese Bezeichnung findet sich bei „greifbar rechtswidrigen“ Gerichtsentscheidungen.[2][3]
- ↑ Paul Gragl, Kompetenzgrenzen des EuGH, Ausbrechende Rechtsakte vor dem Hintergrund der Diskussion um die Entscheidungen „Junk“ und „Mangold“, ISBN 978-3-640-53546-0, abgerufen am 5. Mai 2021
- ↑ Georg Ress, Der ausbrechende Rechtsakt, Betrachtungen zu den völkerrechtlichen Grenzen des Handelns Internationaler Organisationen, Zeitschrift für öffentliches Recht 2009, 387 ff., abgerufen am 5. Mai 2021
- ↑ Tanja Podolski, Beschluss ein „ausbrechender Rechtsakt“, Legal Tribune Online vom 19. April 2021, abgerufen am 5. Mai 2021