Umsatzsteuer (Deutschland)

Die Umsatzsteuer (USt) in Deutschland, auch Mehrwertsteuer (MwSt) genannt, ist eine Gemeinschaftsteuer, Verkehrsteuer und indirekte Steuer. Das Grundgesetz sieht die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer, die Umsatzsteuer jedoch auch als Verkehrsteuer. Wirtschaftlich ist sie eine Mehrwertsteuer, da sie im Ergebnis die Differenz zwischen dem Entgelt für eine vom Unternehmer erbrachte Lieferung oder sonstige Leistung und den Entgelten für Vorleistungen anderer Unternehmer besteuert. Dieses Steuersystem wird auch als „Allphasen-Nettosystem mit Vorsteuerabzug“ bezeichnet.

Umsatzsteuer fällt nach dem Umsatzsteuergesetz immer dann an, wenn im Inland eine Dienstleistung durch ein Unternehmen erbracht oder eine Ware gegen Entgelt geliefert wird. Zu welchen Anteilen der leistende Unternehmer oder der Leistungsempfänger mit der Umsatzsteuer belastet wird, hängt von den jeweiligen Preiselastizitäten ab.[1]

Der Regelsteuersatz beträgt seit dem 1. Januar 2007 19 Prozent. Bestimmte Leistungen werden gemäß § 12 Abs. 2 UStG mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent besteuert oder sind nach § 4 UStG steuerbefreit. Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt seit dem 1. Juli 1983.[2] Sonderformen sind Mischsteuersätze, innergemeinschaftlicher Erwerb und die Regelungen nach dem Ursprungslandprinzip. Während der Wirtschaftskrise infolge der COVID-19-Pandemie gab es von Juli bis Dezember 2020 eine vorübergehende Absenkung der Umsatzsteuersteuersätze. Zur Entwicklung der Umsatzsteuersätze seit 1968 siehe Umsatzsteuergesetz.

Für Lieferungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, deren Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 600.000 € betrug, gelten nach § 24 UStG Durchschnittssätze von 7,8 % bzw. 5,5 % (siehe auch Vorsteuerpauschale).

  1. wiwi.uni-muenster.de (Memento vom 8. Dezember 2015 im Internet Archive; PDF)
  2. Stand 23. Januar 2014.

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