Umweltbericht (Bauleitplanung)

Der Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB beschreibt und bewertet im Regelverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen das Ergebnis der Umweltprüfung bezüglich der Umweltbelange. Die Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen erfolgt in der Umweltprüfung.

Abweichend vom Regelverfahren wird beim vereinfachten und beim beschleunigten Verfahren (zwingend) von der Umweltprüfung und damit auch vom Umweltbericht abgesehen. Dies betrifft insbesondere den Bebauungsplan (Deutschland) der Innenentwicklung.

Der Umweltbericht gibt eine hinreichende Darstellung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen eines Flächennutzungs- oder Bebauungsplans und soll dabei vernünftige Planungsalternativen anbieten. Im Umweltbericht sind auch Informationen über für das Plangebiet relevante, förmlich festgelegte Ziele des Umweltschutzes darzustellen.

Bei der Beschreibung der Umweltauswirkungen können neben den durch die Planung ergebenden Belastungen, auch die positiven Folgen im Umweltbericht dargestellt werden. Insgesamt ist es ein Instrument, um die erheblichen Umweltauswirkungen und den Umgang mit den Umweltbelangen im Kontext der Bauleitplanung transparent darzustellen.


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