Eine Farbe wird als unbunt bezeichnet, wenn sie (im Gegensatz zu bunten oder reinbunten Farben) weder einen bestimmten Farbton noch eine Sättigung aufweist. Unbunte Farben sind Schwarz, Grau und Weiß. Für den allgemeinen Sprachgebrauch ist die präzisierende Einschränkung nötig, da sie keinen Farbstich haben. Unbunte Farben unterscheiden sich lediglich durch ihren Hellbezugswert voneinander. Abhängig von der Helligkeit entstehen Graustufen.
„Unbunt - Neutrale Lichtempfindung als Ergebnis der Mischung von allen Wellenlängen des Spektrums in physikalisch gleicher Strahlungsstärke“
Die Buntheit der unbunten Farben ist definitionsgemäß Null. Mit zunehmender Buntheit ergeben sich die Optimalfarben, die im geeigneten Falle die Spektralfarben sind.
Unbunt ist als Farbe anzusehen. Das leitet Manfred Richter aus der Tatsache ab, dass sich zwei Flächen sogar unterscheiden, wenn sie nur verschieden hell sind. Dabei ist Farbe jene Eigenschaft, durch die sich bei einäugiger Betrachtung mit unbewegtem Auge zwei strukturlose angrenzende Flächen unterscheiden.
„Das mag manchem […] absonderlich erscheinen. Wenn er aber erst einmal die Erfahrung macht, daß ein gewisses Braun sich von einem gewissen Orange nur durch seine Helligkeit unterscheidet (d. h. das Orange einfach durch Abdunkelung zu jenem Braun genau gleich gemacht werden kann), wird er die Richtigkeit der Behauptung einsehen, dass zwei Flächen verschiedener Helligkeit eben zwei verschiedene Farben zeigen, denn wer wird Orange und Braun als zwei gleiche Farben bezeichnen? So sind denn auch zwei verschieden helle Grau zwei verschiedene Farben.“
Der Farbreiz unbunter Farben erzeugt eine Farbvalenz, die für alle drei Farbkoordinaten den gleichen Zahlenwert hat, alle drei farbempfindlichen Zapfen werden in gleicher Intensität gereizt. Die Größe der Intensität ergibt dabei die Lage auf der Unbuntgeraden zwischen Schwarz = 0 % und Weiß = 100 %.