Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist in Deutschland die verantwortliche Stelle für die Altersfreigabe von Videospielen sowie Videospiel-Trailern. Die USK-Kennzeichnungen finden sich aber auch auf Spielen in der Schweiz oder Österreich, da für den deutschsprachigen Raum oft nur eine Version produziert wird, sie haben in diesen Ländern (abgesehen vom österreichischen Bundesland Salzburg)[2] aber keine Gültigkeit.
Träger der USK ist seit dem 31. Mai 2008 die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH in Berlin. Geschäftsführerin ist Elisabeth Secker. Als Gesellschafter der GmbH fungiert der game – Verband der deutschen Games-Branche e. V. Gemäß dem Prinzip einer halbstaatlichen Selbstkontrolle gewährleistet die USK die Organisation der Prüfungen, die jeweiligen Altersentscheidungen fällen jedoch von dem Beirat benannte Sachverständige in Zusammenarbeit mit den ständigen Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK. Die USK hat seit ihrer Gründung 1994 über 30.000 Spieletitel auf ihre Kinder- und Jugendtauglichkeit überprüft. Im Jahr 2012 wurden insgesamt 2283 Prüfungen durchgeführt.[3]