Untersteuern

Untersteuernder Volvo S60 R bei der Durchfahrt einer 180°-Kurve

Untersteuern ist ein Begriff aus der Fahrdynamik, der zur Beschreibung des Eigenlenkverhaltens dient. Er beschreibt den Umstand, dass bei Kurvenfahrt der Lenkradwinkel umso größer wird, je schneller der Radius befahren wird.

In modernen elektronischen Stabilitätsprogrammen (ESP) werden die tatsächlichen Bewegungsgrößen mit dem aus dem Lenkradwinkel und der Fahrgeschwindigkeit anhand des internen Einspurmodells abgeleiteten „Fahrerwunsches“ verglichen.[1] Möchte der Fahrer „mehr Kurve fahren“ als tatsächlich gemessen, wird auf Untersteuern erkannt. Bei zu großen Abweichungen wird automatisch das kurveninnere Hinterrad abgebremst und die Motorleistung zurückgenommen.

Das Gegenteil von Untersteuern ist das Übersteuern. Hier muss bei konstantem Radius der Lenkradwinkel mit zunehmender Querbeschleunigung zurückgenommen werden. Alle heutigen Fahrzeuge sind aus Sicherheitsgründen durchweg untersteuernd ausgelegt. Die Vorderachse erreicht zuerst die Rutschgrenze. An der Hinterachse wird das Kraftschlusspotential nicht ausgenutzt, wodurch der Schwimmwinkel begrenzt wird. Zusätzlich bremst sich das Fahrzeug durch das „Schieben“ über die Vorderräder ab, wodurch wieder ein engerer Radius befahren werden kann.

Als konstruktiv unsicher gilt jedoch eine Auslegung, bei der das Untersteuern plötzlich in Übersteuern wechseln kann: wenn ein Hinterrad die Haftreibung verliert. Eine solche Auslegung kann insbesondere bei ungeübten Fahrern zu Unfällen führen. Diese Gefahr ist vor allem bei Fahrzeugen mit starkem Hinterradantrieb gegeben: Gasgeben in Kurven kann zum Ausbrechen des Hecks führen, indem das entlastete kurveninnere Rad durchzudrehen beginnt und damit seine Seitenführungsfähigkeit verliert.

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung wirkt sich das Untersteuerverhalten nicht nur im Grenzbereich aus, sondern ab mittleren Geschwindigkeiten auch bei normaler Fahrt. Es beeinflusst unter anderem den Agilitätseindruck. Für ein stabiles Fahrverhalten ist eine untersteuernde Auslegung zwingend erforderlich.

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