Usus modernus pandectarum

Der usus modernus pandectarum, verkürzt usus modernus, bezeichnet in einem vornehmlich auf Deutschland bezogenen und engeren Sinne eine Epoche in der Rechtsentwicklung ab dem 16. bis zum 18. Jahrhundert.[1] Geprägt war die Zeit von Reformationsbewegungen, Glaubenskriegen und vom Beginn der Aufklärung und dem Humanismus, Kulturereignisse, mit denen sich die Rechtswissenschaft erst arrangieren musste, denn mit bloßer Übernahme des römischen Rechts im Wege der Rechtsrezeption war es nicht mehr getan. Der usus modernus strebte eine praxistaugliche Gemeinrechtswissenschaft an. Methodisch verstand er sich als Gebrauch des römischen Rechts unter den zeitgemäßen Gesichtspunkten einer aristotelisch geprägten Scholastik. In Abgrenzung zu den heimischen Lokalrechten (iura propria) war das gesamte gemeine Recht (ius commune) einbezogen. In einem weiteren Sinne wird die Zeit ab der Spätantike bis zu den kontinentaleuropäischen Kodifikationen begrifflich erfasst.

Mit dem usus modernus setzte die Verwissenschaftlichung des Rechtslebens in Theorie und Praxis ein, was als dessen Hauptleistung angesehen wird. Den Arbeiten der Glossatoren und den ihnen nachfolgenden Kommentatoren hatten sich vornehmlich um rationalisierende Auslegungs- und Interpretationshilfen des spätantiken Corpus iuris civilis bemüht. Den Juristen des usus modernus war an einem funktionierenden Verkehrsrecht gelegen, was aufgrund der Komplexität seiner Tatbestände die eingehende Berücksichtigung des Willens und der Absichten der Beteiligten erforderte. Daraus entstand eine gemeinrechtliche Dogmatik, welche die Grundlagen für moderne Privatrechtsordnungen legte. Neben den römischen, wurden die germanischen, kanonischen und naturrechtlichen Rechtssätze einbezogen und daneben modernes Gesetzes- und (richterliches) Gewohnheitsrecht berücksichtigt. Die Gesamtheit der Einflüsse war dann der Nährboden für eine einheitliche Rechtsordnung.

  1. Zeitgenössische Bezeichnung auch: mores hoderniae (= heutiger Gerichtsgebrauch) und nova practica (= moderne Praxis)

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