Veranlagung (Steuerrecht)

Die Veranlagung ist im Steuerverfahrensrecht die Zusammenfassung von Ermittlungsverfahren (insb. die Abgabe einer Steuererklärung) und Festsetzungsverfahren. Das Steuerverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, das in der Abgabenordnung (AO) geregelt ist.

Im Ermittlungsverfahren werden von der Finanzbehörde die Tatsachen ermittelt, aus denen sich die Besteuerung ergibt. Im Festsetzungsverfahren wird die konkrete Steuerschuld auf der Grundlage dieser Tatsachen bestimmt. Dies geschieht in der Regel durch Erlass eines Steuerbescheids.

Die weiteren nicht mehr zur Veranlagung gehörenden Verfahrensabschnitte sind das Erhebungsverfahren, in dem die Steuerschuld geltend gemacht wird, und das Vollstreckungsverfahren, in dem sie zwangsweise durchgesetzt wird.


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